Tipps bei einem Unfall
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Verhalten am Unfallort• Unfallstelle absichern! (Warnblinkanlage und Warndreieck) |
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht?Dann handelt es sich ggf. um einen Kaskoschaden. Hier besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, Sie haben die Weisungen zu beachten und die Obliegenheiten zu erfüllen. Zu den Obliegenheiten gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer Woche, Sie haben alles zu tun, was zur Aufklärung und Minderung des Schadens dient! Sie sind nicht berechtigt gegenüber Dritten einen Schaden anzuerkennen oder zu bezahlen! Vor Auftragserteilung zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges haben Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen. Auch der Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt. |
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Unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt?Dann handelt es sich ggf. um einen Haftpflichtschaden (§ 249 BGB). Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der o.g. erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die freie Wahl des Sachverständigen haben Sie nur bei unverschuldeten Unfällen! Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt befragen. |
Ihre Ansprüche bei einem HaftpflichtschadenGrundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Sie haben z.B. Anspruch auf: |
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